Asien

Singapur erwägt chemische Kastration für Kinderschänder

In Singapur ist die Zahl der gemeldeten Sexualdelikte gestiegen, was Forderungen nach härteren Strafen und einem stärkeren Schutz Minderjähriger befeuert. Die Regierung erwägt nun auch den Einsatz der chemischen Kastration, sofern sich deren Wirksamkeit bei der Verhinderung weiterer Straftaten belegen lässt.
Singapur erwägt chemische Kastration für KinderschänderQuelle: Gettyimages.ru © BSIP/Universal Images Group

Singapur erwägt angesichts einer steigenden Zahl gemeldeter Sexualdelikte, insbesondere solcher an Kindern, die chemische Kastration von Sexualstraftätern. Die Polizei registrierte im Jahr 2025 insgesamt 1.531 Fälle sexueller Belästigung, ein Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber 1.427 Fällen im Vorjahr.

Das Thema wurde in dieser Woche im Parlament aufgegriffen. Abgeordnete stellten die Frage, ob die Strafen verschärft und die Schutzmaßnahmen für Minderjährige verstärkt werden sollten. Innenminister K. Shanmugam erklärte am Dienstag, die Regierung sei weiterhin offen für den Einsatz von Antiandrogenen, gemeinhin als chemische Kastration bezeichnet, sofern eindeutige Belege dafür vorlägen, dass sich dadurch die Kriminalitätsrate senken lasse.

"Bislang sind die Erkenntnisse dazu nicht eindeutig", erklärte er in einer schriftlichen Antwort an das Parlament.

Bei der chemischen Kastration werden Medikamente eingesetzt, die Testosteron unterdrücken und das sexuelle Verlangen verringern. Anders als bei einer chirurgischen Kastration werden dabei keine Fortpflanzungsorgane entfernt. Die Wirkung ist in der Regel reversibel, sobald die Behandlung beendet wird.

Singapur verhängt bereits harte Strafen für Sexualdelikte an Kindern. Auf Vergewaltigung oder penetrative sexuelle Übergriffe ohne Einwilligung gegen ein Kind unter 14 Jahren stehen zwischen acht und zwanzig Jahren Haft sowie mindestens zwölf Stockschläge.

Ein neues Strafvollzugssystem, das im Juli in Kraft trat, ermöglicht es, schwere Gewalt- oder Sexualstraftäter, bei denen ein erhebliches Rückfallrisiko angenommen wird, über ihre Mindesthaftdauer von fünf bis zwanzig Jahren hinaus in Haft zu halten. Sie können länger in Gewahrsam bleiben, wenn die Behörden zu dem Schluss kommen, dass von ihnen weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.

Die breitere Debatte über Schutzmaßnahmen folgt auf einen jüngsten Fall, bei dem ein selbsternannter religiöser Mentor Sexualdelikte an Kindern beging, nachdem er zuvor wegen des Verdachts auf sexuelle Belästigung eines 17-Jährigen festgenommen und gegen Kaution freigelassen worden war. Der Fall veranlasste Abgeordnete zu der Frage, ob die Kautionsauflagen und die Überprüfungsregeln für Personen, die mit Kindern arbeiten, verschärft werden sollten.

Die chemische Kastration ist für bestimmte Sexualstraftäter bereits in mehreren Ländern zulässig, darunter Südkorea, Indonesien und Kasachstan. Einige europäische Länder setzen hormonunterdrückende Medikamente hingegen auf freiwilliger Basis ein. Auch mehrere US-Bundesstaaten erlauben die Maßnahme in unterschiedlicher Form.

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